Die Kündigungsarten

Eine Kündigung lässt sich in erster Linie in die ordentliche und in die außerordentliche Kündigung unterscheiden.

Eine ordentliche Kündigung wird häufig auch als fristgerechte Kündigung bezeichnet. Dies bedeutet somit, dass bei dieser Art der Kündigung die gesetzlichen, arbeitsvertraglichen oder tariflichen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.

Sollte der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber besonders schwere Verstöße gegen die vertraglichen Vereinbarungen begehen und für eine der Parteien ist die Fortführung des Arbeitsverhältnisses dadurch unzumutbar, dann gibt es auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung.

Diese Kündigungsart wird auch häufig als fristlose Kündigung bezeichnet. Hier wird unter Verzicht auf jegliche Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis per sofort gekündigt. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, der anderen Vertragspartei trotz fristloser Kündigung eine angemessene Frist bis zur Beendigung einzuräumen, eine sogenannte soziale Auslauffrist.

Neben der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung gibt es auch noch die Änderungskündigung. Diese stellt eine Nebenform der Kündigungsarten dar. Der Arbeitgeber kündigt das bisherige Arbeitsverhältnis, bietet aber gleichzeitig den Abschluss eines neuen Arbeitsverhältnisses zu geänderten Konditionen an. Mit dieser Änderungskündigung wird das Arbeitsverhältnis letztlich nicht beendet, sondern zu geänderten vertraglichen Bedingungen fortgesetzt, sofern der Arbeitnehmer sich damit einverstanden erklärt.