Rechtschutzversicherung trägt Anwaltskosten

Das Arbeitsrecht weist gegenüber anderen Rechtsgebieten eine Besonderheit auf, was die Kostentragungspflicht angeht. Der § 12a ArbGG bestimmt, dass im Arbeitsrecht in Urteilsverfahren der ersten Instanz jede Partei ihre Anwalts- und Gerichtskosten selbst trägt, unabhängig davon, wer den Rechtsstreit gewinnt oder verliert oder ob ein Vergleich geschlossen wird.

Dass heisst für Sie, dass Sie auch im Falle einer erfolgreichen Klage mit den Anwalts- und Gerichtskosten belastet werden. Vor Einreichung einer Klage ist daher abzuwägen, ob das Obsiegen im Gerichtsverfahren Ihnen mehr einbringt, als die Klagerhebung Sie kostet, denn nur dann ist die Klage wirtschaftlich sinnvoll.

Teilweise muss wegen der anfallenden Anwaltskosten auf die Erhebung einer Klage verzichtet werden, obwohl die Sache Aussicht auf Erfolg hat. Daher ist es für Arbeitnehmer sinnvoll, rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, weil diese zumindest einen Großteil der anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt. Das Angebot von Rechtsschutzversicherungen ist groß, daher lohnt sich ein umfassender Vergleich der Anbieter und ihrer Konditionen. Wir möchten ausdrücklich keine Empfehlung aussprechen, um unabhängig zu bleiben.

Hier finden Sie einen Rechtsschutzrechner, mit dem Sie die Tarife der verschiedenen Rechtsschutzversicherungen kostenlos & unverbindlich vergleichen können: